Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA (PSAa)

Fr. 13. Mai 2022 / 8:30 - 16:30 Uhr

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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA

Zielgruppe  

Alle Mitarbeitenden, welche Arbeiten an Orten mit Absturzgefahr erledigen, beispielsweise Arbeiten auf Dächern oder Arbeiten zwei Meter über Boden. Lernende sollten im 1. Lehrjahr einen PSAgA-Kurs besuchen.

Arbeiten, welche den Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz erfordern (dazu gehört auch das Benutzen einer Hebebühne), dürfen nur von ausgebildetem Personal erledigt werden.
Voraussetzungen         Keine besonderen Voraussetzungen.
Kursziel   Die Teilnehmenden...
  • kennen die verschiedenen PSAgA-Produkte und wenden diese korrekt an.
  • berücksichtigen die Einsatzgrenzen der PSAgA.
  • können Risiken minimieren und wissen, wie Schäden an Personen und Gegenständen verhindert werden können.
  • sind in der Lage, Arbeiten an absturzgefährdeten Orten sicher auszuführen.
Inhalte  
  • gesetzliche Grundlagen
  • Materialkunde
  • Knotenkunde
  • verschiedene Sicherungssysteme
  • praktische Übungen
  • Rettung eines Verletzten
Durchführung   Der Kurs beinhaltet kurze theoretische Inputs und umfangreiche praktische Übungen. Alle Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des Kurses ein von der SUVA anerkanntes Zertifikat.
Kursleiter   Diplomierte Instruktoren Höhenarbeiter Level 3
Kursort   Holzbau Schweiz, Bildungszentrum Zentralschweiz, Zellgut 11, 6214 Schenkon
Kursdauer / -zeiten   1 Tag / 8.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
Mitbringen   Schreibzeug, eigene PSAgA-Ausrüstung (wenn vorhanden)
Kursbeitrag
exkl. MWST
  Fr. 375.-- für Mitarbeitende von SVK-Mitgliederfirmen
Fr. 475.-- für Nichtmitglieder
inkl. Kursunterlagen
Firmenkurse
(in den Lokalitäten des Unternehmens, Beitrag exkl. MWST)
 

Fr. 2000.-- für Mitarbeitende von SVK-Mitgliederfirmen
Fr. 2750.-- für Nichtmitglieder

Auskünfte zu den Terninen, den Anforderungen an den Kursort etc. erteilt die SVK Geschäftsstelle.
Teilnehmer   mindestens 6, maximal 8 Personen
Coronamassnahmen   Seit 17. Februar 2022 sind sämtliche Einschränkungen für die Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen aufgehoben.